Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportfreunde Kinder und der Union Sportfreunde Kinder

Stand: 01.01.2024

AGBS
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportfreunde Kinder und der Union Sportfreunde Kinder
Stand: 01.01.2024

1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER

• Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Sportfreunde Kinder und der Union Sportfreunde Kinder (kurz
„SFK“) und Ihnen („Kunde“, „Kursteilnehmer“ oder „Du“/ „Sie“) geschlossenen Verträge,
insbesondere für die Buchung von Kursen, Tickets, Geburtstagen und Personaltrainings.
• Inhaber der Website www.sportfreunde-Kinder.at sowie Vertragspartner des Kunden ist
der Verein UNION SPORTFREUNDE KINDER und das EINZELUNTERNEHMEN Sportfreunde-Kinder, Oskar Spiel-Gasse 4, 1190 Wien
• Schriftformgebot:
Es gilt das Schriftformgebot. Eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse genügt: office@sportfreundekinder.at. SMS, WhatsApp Nachrichten, Facebook Nachrichten und dergleichen sind nicht ausreichend.
Mitarbeiter von SFK sind nicht berechtigt mündliche Absprachen und
Vereinbarungen zu treffen.
• Personenbezeichnungen umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
• Vertragspartner der Firma SFK (Kunde) ist grundsätzlich jene Person bzw. jene Einrichtung (z.B.
Kindergarten, Schule etc.), welche die Buchung des Kurses aufgibt. Im Zweifel gilt diejenige Person
als Vertragspartner, welche die Buchung aufgegeben hat. Verfügt die den Kurs buchende Person
über keine ausreichende Vollmacht für die von ihr angeblich vertretene Einrichtung und die von ihr
angeblich vertretenen Person oder Eltern, so wird die buchende Person selbst Vertragspartner der
SFK und hat insbesondere für etwaige offene Zahlungen einzustehen. Die buchende Person ist
dafür verantwortlich den Inhalt dieser AGB an die jeweilige erziehungsberechtigte Person zu
kommunizieren und hält die Firma SFK diesbezüglich Schad- und klaglos. Ebenso ist Punkt 4.
„Stornobedingungen“ und Punkt 9. „Haftung“ zu beachten.
• Änderungsvorbehalt:
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung der AGB. Union Sportfreunde Kinder ist
berechtigt die AGB vor der Buchung neuer Kurse zu aktualisieren und anzupassen („Änderung“).
• Erfüllungsort: Sportstätten abhängig!

2. ANGEBOTE & VERTRAGSABSCHLUSS

• Sämtliche Angebote von SFK sind insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit der Plätze
freibleibend und unverbindlich. Details zu den angebotenen Kursen entnehmen Sie bitte den zum
Zeitpunkt der Buchung abrufbaren Beschreibungen.
1. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt online über das interne Buchungssystem von SFK (die Anmeldung via Mail siehe Kurse und Camps)
Eine Buchung dient nicht der Platzreservierung, sondern ist eine verbindliche Anmeldung, die nicht
einfach wiederrufen werden kann. (Eine Platzreservierung ist nicht möglich). Ist eine Teilnahme am
gebuchten Kurs nicht möglich, muss eine fristgerechte und schriftliche Stornierung, siehe dazu
Punkt 4. „Stornobedingungen“, vorgenommen werden.

3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & EIGENTUMSVORBEHALT

• Preise: Es gelten die am Tag der Buchung auf der Webseite ausgewiesenen Preise. Alle Preise
verstehen sich inkl. aller Steuern einschließlich USt. und Abgaben. Bezüglich etwaiger
Eintrittspreise siehe unten „Eintrittspreise für öffentliche Bäder“ Punkt 3.4.
• Zahlungsbedingungen:
Die Kursgebühr kann nur mittels Rechnung beglichen werden, erst mit eingegangener Zahlung ist der jeweilige Kursplatz fixiert.
Alle Kursgebühren müssen aber innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist (siehe Rechnung)
entrichtet werden.
• Die gesamte Kursgebühr muss spätestens innerhalb der Zahlungsfrist (unverzüglich nach Erhalt der
Rechnung) auf dem angegebenen Konto von Sportfreunde Kinder oder Union Sportfreunde
Kinder eingelangt sein. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird der Kursplatz automatisch wieder für
andere freigeschalten und der Kunde verliert dadurch seinen Anspruch auf den jeweiligen Kurs.
Kontodaten Sportfreunde-Kinder (Einzelunternehmen):
Kathrin Stefanie Michelitsch
AT87 2011 1839 2746 0504
GIBAATWWXXX
Kontodaten UNION SPORTFREUNDE KINDER (gemeinnütziger Verein)

Union Sportfreunde Kinder
AT60 2011 1840 2184 8000
GIBAATWWXXX
Bei Überweisung ist im Feld “Verwendungszweck” die Rechnungsnummer (RN……) und den Namen
des Kursbesuchers einzutragen. Nach Zahlungseingang ist der angeführte Kursplatz fix gebucht,
andernfalls wird nach Ablauf der Zahlungsfrist der Kursplatz automatisch wieder freigegeben.
Die Überweisungsbestätigung ist in der ersten Kursstunde dem Kursleiter unaufgefordert
vorzulegen.
• Eintrittspreise für öffentliche Bäder oder für Eislaufplätze sind – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – nicht im
Kurspreis enthalten, richten sich nach den jeweils aktuellen Eintrittspreisen der öffentlichen
Schwimmbäder oder Eislaufplätze zum jeweiligen Kurszeitpunkt und sind direkt vor Ort an der jeweiligen Kassa zu
entrichten.

4. STORNOBEDINGUNGEN

• Stornierungen müssen ausnahmslos in schriftlicher Form an office@sportfreunde-kinder.at
erfolgen. Nicht schriftliche Stornierungen sind nicht gültig. Es gilt das Gebot der Schriftlichkeit.
• Rückerstattungen erfolgen ausnahmslos in Form einer Gutschrift, welche, wenn umsetzbar, für alle
Dienstleitungen der Sportfreunde-Kinder und der Union Sportfreunde Kinder gültig sind. Alle ausgestellten Gutschriften müssen
innerhalb von 6 Monaten bzw. alle Blöcke bis zum jeweiligen Semesterende eingelöst
werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Ein Semester zählt von Anfang September bis Ende
Jänner bzw. von Anfang Februar bis Ende Juni (Ausnahme Verschiebungen durch die Corona Krise).
• Getätigte Buchungen sind nur nach Rücksprache mit SFK übertragbar, es ist daher
möglich, dass ein/e Ersatzteilnehmer/in die Dienstleistung in Anspruch nimmt.
• Storno (Blöcke und Tickets) vor Inanspruchnahme der Dienstleistung: Schriftliche Stornierungen bis 14 Kalendertage
vor Beginn sind kostenfrei möglich. Stornierungen, die zwischen 13 und 7 Kalendertagen vor dem
Beginn eingehen, wird eine Gutschrift in Höhe von 50% der Buchungsgebühr ausgestellt. Bei
Stornierungen, die weniger als 7 Kalendertage vor Beginn erfolgen, wird die gesamte
Buchungsgebühr fällig und es erfolgt keine Rückerstattung der Buchungsgebühr.
• Abbruch während der Inanspruchnahme der Dienstleistung: Es besteht kein Anspruch auf eine
Teilrückerstattung der Buchungsgebühr oder eine Gutschrift, wenn ein Teilnehmer während des
Programmes fehlt oder ausfällt bzw. dieses nicht fortsetzen kann.
Storno aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Verletzung): Stornierungen innerhalb der oben
angeführten Frist von 14 Tagen werden nur mit Vorlage eines ärztlichen Attestes akzeptiert (Kopie
an office@sportfreunde-kinder.at ). Erfolgt die Stornierung der gebuchten Dienstleistung
mindestens 7 Kalendertage vor Beginn, wird die gesamte Buchungsgebühr für die
Inanspruchnahme einer späteren Dienstleistung gutgeschrieben. Bis 3 Kalendertage vor Beginn
wird eine Gutschrift in Höhe von 50% der Buchungsgebühr ausgestellt. Bei einer Krankmeldung
von weniger als 3 Tagen wird trotz Vorlage eines ärztlichen Attestes die gesamte Buchungsgebühr
fällig und es erfolgt keine Rückerstattung der Buchungsgebühr.
Storno aus Gründen einer Pandemie (COVID 19): Alle unsere Online-Angebote dürfen gerne
genützt werden. Auch hier gilt: Alle bereits begonnenen und oder bezahlten Kurse und oder
begonnenen und oder bezahlten Zehnerblöcke müssen bis zum jeweiligen Semesterende eingelöst
(wenn auch online) werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Ein Semester zählt von Anfang
September bis Ende Jänner bzw. von Anfang Februar bis Ende Juni (Ausnahme Verschiebungen durch die Corona Krise).

5. KURSE: ORT, ZEIT & DAUER

• Kursort und Kurszeit richten sich nach dem jeweils gewählten Kurs und sind der
Anmeldebestätigung zu entnehmen.
• Änderungen im Kursprogramm: Aufgrund der langfristigen Planung und der Abhängigkeit vom
Kursort (Schwimmbad, Tennisplatz, Fußballplatz) kann es zu organisatorisch oder technisch
bedingten Änderungen im Kursprogramm kommen.
• SFK behält sich vor, den gesamten Kurs (Ort, Zeit und Tag) kurzfristig zu ändern, sollte dies aus
betrieblichen oder äußeren Umständen notwendig sein. Geringfügige Änderungen des Kursortes
(max. 15km und der Kurszeit (max. +/- 1h) sind vom Kunden zu akzeptieren.
• Entfall: Entfallen einzelne Einheiten aufgrund von nicht von SF-K verschuldeter Umstände (z.B.
Schließung eines Bades oder Platzes, Ausfall des Trainers), können diese Einheiten entsprechend
dem Ermessen von SF-K auf andere Tage zu einer vergleichbaren Uhrzeit (+/- 1h) verlegt werden.
• Mindestteilnehmer: Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden behält sich SF-K vor,
Kurse zusammenzulegen oder zu verschieben, der Kunde bleibt im vollen Besitz seiner
Kursbuchung.

6. PRIVATSTUNDEN

• Werden vereinbarte Termine ohne Abmeldung (24 h vor Kursbeginn) des Kunden nicht
wahrgenommen, werden 100% des vereinbarten Betrages verrechnet. Es besteht jedoch die
Möglichkeit mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn schriftlich per E-Mail den Kurs zu stornieren. In
diesem Falle wird SFK keinen Anspruch geltend machen.
Neben der Kursgebühr ist auch der Eintritt für den Kursleiter vom Kursteilnehmer zu entrichten. Dies gilt auch für ein Personaltraining oder eine Privatstunde in der Kleingruppe im Rahmen eines Zehnerblockes.

7. REGELUNG DER KURSLEITER

• SFK steht es frei seine Kursleiter je nach Ort, Zeit und Bedarf einzuteilen. Sollte der namentlich
genannte Kursleiter den Kurs nicht abhalten können (z. B. wegen Krankheitsfall) so wird von SFK
ein Ersatztrainer organisiert.

8. HAFTUNG & SCHADENERSATZ

• SFK bemüht sich um den bestmöglichen Sicherheitslevel. Trotzdem bestehen im Schwimm- und
Freizeitsport und allgemein beim Betreten eines Schwimmbades bzw. einer Sportstätte Gefahren,
welche nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Auch die gesetzlichen Vertreter bzw. der
Aufsichtsberechtige bestätigen hiermit, sich dieser Gefahren bewusst zu sein.
• Die Aufsichtspflicht der Trainer erstreckt sich ausschließlich auf die Kurszeit. Vor Kursbeginn und
nach Kursende übernimmt Union Sportfreunde Kinder keine Verantwortung für die Kursbesucher und es
wird keine Haftung für Schäden und Verletzungen, die ein Kursteilnehmer vor oder nach Beginn
des Kurses erleidet bzw. verursacht, übernommen. Die Eltern bzw. Begleitpersonen müssen die
Kinder persönlich zum ausgemachten Treffpunkt begleiten und bis zum Kursbeginn beaufsichtigen.
Die Kinder sind am Ende des Kurses pünktlich am ausgemachten Treffpunkt abzuholen. Eine
Aufsicht der Kinder vor Beginn sowie nach Ende der Kurszeit durch die Trainer ist nicht möglich.
• Kinder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen allein zum Kursort gehen und diesen auch
wieder alleine verlassen: Es besteht die Möglichkeit, dass Kinder auch allein zum jeweiligen Kursort
kommen dürfen und diesen auch wieder alleine verlassen dürfen. Hierfür bedarf es einer
schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten im Zuge der Anmeldung.
• Jener, der die Buchung gemacht hat, ist auch bis zum Eintreffen bzw. am Retourweg des Kindes/
der Kinder für diese/s voll verantwortlich.
• Die Trainer übernehmen erst mit Kursbeginn die Aufsicht und diese endet mit Ende des Kurses.

9. BEAUFSICHTIGUNG MINDERJÄHRIGER Teilnehmer

• Die gesetzlichen Vertreter sind dafür verantwortlich, dass der von ihnen ausgewählte Kurs dem
Alter und den Fähigkeiten ihres Kindes entspricht (siehe unter Punkt 11.
„Teilnehmervoraussetzungen“). SFK unterliegt diesbezüglich keiner
Nachforschungspflicht. Eltern haften für Schäden, welche von ihren Kindern verursacht werden.
• Eine Beaufsichtigung der minderjährigen Teilnehmer durch SFK erfolgt entsprechend ihrem Alter
und dem gebuchten Kurs und beginnt ab offiziellem Kursbeginn durch die Begrüßung aller
Teilnehmer durch den/die Trainer.
• Darf das Kind aufgrund des Erreichens des Mindestalters laut der jeweiligen gültigen Bade- und
Hausordnung das Schwimmbad oder den Sportplatz bereits alleine betreten, wird eine
entsprechende Reife von den Eltern ausdrücklich kommuniziert oder liegt diese offensichtlich vor,
so endet die Aufsichtspflicht mit Beendigung der Kurseinheit durch Verabschiedung aller
Teilnehmer durch den Trainer (z.B. neben dem Schwimmbecken, Sportplatz).
• Kinder, die aufgrund des noch nicht erreichten Mindestalters das Schwimmbad oder den
Sportplatz nicht allein betreten dürfen, werden am Kursende direkt an die Begleitperson
übergeben. Die Begleitperson hat sich am Kursende in der Nähe des Trainers aufzuhalten. Der
Trainer hat das Kind entweder persönlich zu übergeben oder nach entsprechender Zustimmung
(z.B. eindeutiger Blickkontakt mit zugestimmter Geste) in die Obhut der Begleitperson zu
entlassen. Wird das Kind nicht rechtzeitig abgeholt, wird eine angemessene Gebühr für die weitere
Beaufsichtigung verrechnet.
• Sollte das Kind während der Dauer der jeweiligen Einheit mit Wissen des Trainers und der
Begleitperson kurz- oder langfristig in die Aufsicht der Begleitperson wechseln (z.B. für den Gang
zur Toilette), endet die Beaufsichtigung durch den Trainer und die Begleitperson trägt die alleinige
Verantwortung bis zur ausdrücklichen und persönlichen Rückgabe des Kindes an den Trainer. Falls
sich das Kind nach der jeweiligen Bade-/Hausordnung auch ohne Begleit- oder Aufsichtsperson im
Bad, am Sportplatz aufhalten darf, erfolgt bei kurzfristiger Abwesenheit von der Gruppe (z.B. Gang
zur Toilette oder Garderobe) keine Beaufsichtigung durch den Trainer.

10. TEILNEHMERVORAUSSETZUNG

• Der Kunde (bzw. der / die Erziehungsberechtigte/r) selbst hat einzuschätzen, welches Kursniveau
seinen Fähigkeiten (bzw. den Fähigkeiten seines/r Kindes/er) entspricht.
• Körperliche Gesundheit ist allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme an jedem Kurs von SFK.
Jegliche Beeinträchtigung, welche die Ausübung des Schwimm- und Freizeitsports betrifft, ist mit
SFK gesondert und vorab zu besprechen. Die SFK behält sich vor, einzelne Teilnehmer auch
während laufender Kurse auszuschließen oder ein ärztliches Attest zu verlangen, sollten
begründete Zweifel an der körperlichen Gesundheit oder an der für alle beteiligten Personen
notwendigen gesundheitlichen Sicherheit vorliegen.
• Eltern haften dafür, dass ihre teilnehmenden Kinder frei von ansteckenden Krankheiten und dem
jeweiligen Kurs angemessener körperlicher Verfassung sind. Bei Zweifeln ist SFK vorab zu
kontaktieren.
• Bei Gruppenbuchungen haben vor der ersten Einheit die erziehungsberechtigten Personen eine
entsprechende Einverständnis- und Haftungserklärung zu unterfertigen. Eine Unterlassung dieser
Vorgehensweise befreit die buchende Person nicht von deren Haftung.

11. VERHALTENSREGELN (Haus- und Badeordnung) & Badebekleidung/Sportbekleidung

• Die Kurse finden teilweise in öffentlichen oder sonstigen angemieteten Sportstätten/Bädern statt.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Kursteilnahme die jeweilige Haus- und Badeordnung der
jeweiligen Einrichtung einzuhalten. Der Kunde hat SFK diesbezüglich Schad- und klaglos zu halten.
• Der Kunde haftet gleichermaßen für seine teilnehmenden Kinder.
• Innerhalb des Bades/der Sportstätte ist stets eine adäquate Bade- und Sportbekleidung zu tragen.
Dies gilt sowohl für die teilnehmende Person selbst, als auch für sämtliche Begleitpersonen (z.B.
Eltern). Die notwendige Bekleidung und das passende Schuhwerk ist vom Kunden mitzubringen.
Darüberhinausgehende, für den Unterricht sinnvolle Utensilien werden von SFK zur Verfügung
gestellt.

12. KEINE SCHWIMMGARANTIE

• Da jedes Kind und jeder Erwachsene unterschiedlich schnell lernen, können wir keine
Schwimmgarantie geben, es wird jedoch aufgrund der kleinen Gruppengrößen, jedes Kind sehr
intensiv unterrichtet, sodass ein hoher Lernerfolg erzielt wird. Dies gilt auch für das Erlernte von
anderen Sportarten in anderen Sportkursen (z.B.: Tennis).

13. SPORTPASS

• Unsere Kurse können mit einem besonderen Abschluss enden. Je nach Sportart ist das ein Turnier,
eine Olympiade, oder eine Aufführung inkl. Medaillen- oder Urkundenverleihung. Jedes Kind kann
stolzer Besitzer eines jeweiligen Union Sportfreunde Kinder Sportpasses werden. Außerdem werden die
Lernfortschritte mit zukünftiger Kursempfehlung vermerkt.
• Der Sportfreunde-Kinder Sportpass bestätigt das Erlernte im Kurs, stellt jedoch keine Garantie für
zukünftige Aktivitäten im Wasser oder am jeweiligen Sportplatz dar und ersetzt z.B.: nicht das
österreichische Schwimmabzeichen, etc.

14. NUTZUNGSRECHTE von Foto- & Videoaufnahmen

• Sind keine Fotos-, Ton- oder Videoaufnahmen erwünscht, so ist dies in der Kommentarfunktion bei
der Anmeldung zu vermerken.
• Erinnerungsbilder: Es werden bei den meisten Kursen Fotos von den Teilnehmenden als
Erinnerung gemacht.
• Kunden oder Begleitpersonen ist es untersagt ohne Zustimmung der abgebildeten Personen
Video-, Bild- oder Tonaufnahmen anzufertigen/zu veröffentlichen. Auch ist diesbezüglich die Badeund Hausordnung der jeweiligen Badeanstalt oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen zu
beachten.
• Einverständniserklärung für die Verwendung von Fotos, Videos und Tonmaterial
Während der Veranstaltungen von Sportfreunde Kinder oder UNION SPORTFREUNDE KINDER
können Aufnahmen von den Aktivitäten und Teilnehmenden gemacht werden.
Mit der Bestätigung der AGB erfolgt die Einwilligung, dass Sportfreunde-Kinder die Ton-, Bild- und
Videomaterialien zu Werbezwecken nutzen darf.
Werbezwecke umfassen: Veröffentlichungen auf der Website von SFK / in
sozialen Medien/ im Printbereich (Flyer, Plakate, usw.) / in Sportfreunde-Kinder
Informationsmaterialien.
Union Sportfreunde Kinder erhält die Rechte an den Aufnahmen uneingeschränkt, auch für eine spätere
wiederholte Verwendung durch alle bekannten Nutzungsarten, Publikations- und
Veröffentlichungszwecke, sowie für online Dienste (Internet).
• Widerrufung: Die Einräumung der Nutzungsrechte kann jederzeit, komplett oder in Teilen, vom
Kunden widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt. Die Widerrufung muss
schriftlich (z.B. per mail) erfolgen.