Allgemeine Teilnahmebedingungen des „6. Sportfreunde - Kinder Charity Kinderlaufes, 3h Laufes und Natur Laufes (AGB)

Version 6 vom 06.12.2023

1 – Geltungsbereich, Teilnehmerinformation

(a) Der “6. Sportfreunde – Kinder Charity Kinderlauf, 3h Lauf und Natur Lauf kurz SF-K Lauf, welcher am Samstag, 07.09.2024 am LAZ-Wien auf der Laufbahn bzw. auf der Prater Hauptallee stattfindet, ist eine Laufveranstaltung zum Zwecke der Spendensammlung. Veranstalter des SF-K Laufes ist der Verein UNION SPORTFREUNDE KINDER mit Sitz in der Oskar Spiel-Gasse 4, 1190 Wien, ZVR-Zahl: 1892626033. Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die an einem Bewerb der drei SF-K Läufe teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt Wien.
(b) Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern und Teilnehmerinnen des SF-K Laufes. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde. Änderungen der AGB werden via Newsletter oder auf der auf der Website www.sportfreunde-kinder.at bekanntgegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.
(c) Erklärungen von Seiten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin an den Veranstalter sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: Mag. Kathrin Michelitsch und /oder Jan Duk, Dis, UNION SPORTFREUNDE KINDER, Oskar Spiel Gasse 4, 1190 Wien oder E-Mail: office@sportfreunde-kinder.at) an den Veranstalter gerichtet und akzeptiert bzw. angenommen werden.

2 – Anmeldung, Zahlungskonditionen & Rückerstattung, Zeitmessung

(a) Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter office@sportfreunde-kinder.at gerne zur Verfügung.
(b) ONLINE-ANMELDUNG: Die Anmeldung zu allen Bewerben des SF-K Laufes ist über die Website https://www.sportfreunde-kinder.at/charity-lauf/ oder direkt unter 6.Sportfreunde-Kinder – Charity Lauf – TIME NOW SPORTS (time-now-sports.at) möglich. 

(c) NACHNENNUNGEN sind NICHT vorgesehen. Bitte erfragen Sie die Nachnennungen 2024 auf der Webseite, via e-Mail oder telefonisch.

(d) SONSTIGE ANMELDUNGEN per E-Mail oder telefonisch können wir leider nicht annehmen. 

(e) Die BEZAHLUNG DER NENNGEBÜHR per ONLINE ANMELDUNG erfolgt mittels Onlinezahlung. Anmeldeschluss für die Online-Anmeldungen ist am 05.09.2024 um 17.59 Uhr bzw. sobald alle Tickets ausverkauft sind. Am Veranstaltungstag sind Nachnennungen NICHT geplant.

Alle Nachnennungen sind prinzipiell bar zu bezahlen. Unbezahlte und/oder nicht unterschriebene Anmeldungen sind nicht gültig. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Anmeldung zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Bankspesen, die durch fehlende Kontodeckung und/oder Nichteinlösung entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht zum Start antritt, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr. Bei Kindern unter 18 Jahren haften die Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen.
(f) Bei der Online-Anmeldung erhalten alle TeilnehmerInnen unmittelbar nach erfolgter Absendung eine Anmeldebestätigung.
(g) Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage eines Lichtbildausweises möglich. Fehlende Beträge sind im Rahmen der Startnummernausgabe in bar zu bezahlen.
(h) Die Startnummern sind nicht übertragbar. Nach persönlicher Absprache mit den Veranstaltern können jedoch bis einschließlich 03.09.2024 Namensänderungen vorgenommen werden.
(i) Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht startet, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.
(j) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat das Recht auf einen Startplatz und auf die Teilnahme an der Veranstaltung, sowie die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt und die Bezahlung des Startgeldes getätigt wurde. Nur bei vollständigem und ungerechtfertigtem Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückbezahlung des Startgeldes in Betracht. Dabei entsteht aber kein Rechtsanspruch auf Leistungen, welche kostenlos vom Veranstalter angekündigt wurden (Starterpaket/ Starterinnenpaket, Schultüte).
(k) Änderungen im Streckenverlauf oder im Ablauf der Veranstaltung sind von Seiten der Veranstalter jederzeit möglich, v.a. aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlicher Vorschrift.
(l) Die Höchstteilnehmeranzahl / Höchstteilnehmerinnenzahl liegt insgesamt für alle Bewerbe bei unter 500 Personen. Die Veranstalter behalten sich vor, Anmeldungen, die darüber hinaus gehen, abzulehnen bzw. die Veranstaltung in einen virtuellen Charity-Lauf umzuwandeln. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt, zu dem die Nenngelder beim Veranstalter einlangen, gereiht.
(m) Zur Startnummernabholung am entsprechend gekennzeichneten Info-Stand am Veranstaltungsgelände ist lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis notwendig. Aus ökologischen Gründen (Abfallvermeidung) ist es nicht notwendig, die Zahlungsbestätigung auszudrucken und mitzubringen. Beim Bewerb Kinderlauf erfolgt eine Zeitmessung durch den Verein der Freude des Sportes. Ohne Startnummer erfolgt keine Zeitnehmung und somit auch keine Wertung. 

3 – Teilnahme, Ausschluss, Disqualifikation

(a) Kinder und Jugendliche können von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
(b) Es ist grundsätzlich nicht gestattet, am SF-K Lauf und all seinen Bewerben mit einem Sportgerät jedweder Art sowie einem sonstigen Fortbewegungsmittel teilzunehmen. Dieses Verbot beinhaltet u.a. auch Rollstühle, Rennrollstühle, Kinderwägen und Fahrräder. Eine Ausnahme stellt der Inklusionslauf nach schriftlicher Absprache/Bestätigung mit/durch den Veranstalter dar! Die Mitnahme von Tieren ist am gesamten Areal und besonders auf der Laufbahn nicht gestattet. Die Nichteinhaltung dieser Regelung führt zur Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmers / der jeweiligen Teilnehmerin.
(d) Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Webseite www.sportfreunde-kinder.at veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen des Veranstalters bzw. dessen befugten Personals, das als solches gekennzeichnet ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls ist der Veranstalter befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen des Veranstalters oder dessen Personals zuwiderhandeln, aus der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren.
(e) Der SF-K Lauf findet bei jedem Wetter statt. Bei “Höherer Gewalt” (z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm, Pandemie) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In diesem Fall besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern und Teilnehmerinnen.
(f) Hat ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin bei der Anmeldung unrichtige Daten angegeben, welche die Beurteilung seiner / ihrer sportlichen Leistung verfälschen, so ist der Veranstalter berechtigt, die jeweilige Person zu disqualifizieren. Selbes gilt für Personen, die einer Sperre durch die NADA oder durch einen anderen nationalen Sportverband unterliegen sowie für Personen, die gedopt an den Start gehen. Erfüllt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin einen dieser Punkte, die zur Disqualifikation führen können, so ist die Anmeldung und damit das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und dem Veranstalter nicht rechtsgültig, da sie nicht mit den AGBs des SF-KL übereinstimmt.
(g) Der Veranstalter behaltet sich vor, Personen von der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren, die das in den Punkten 2b – 2c geregelte grundsätzliche Verbot der Benützung von Sportgeräten und anderen Fortbewegungsmitteln, außer den ausdrücklich bei gewissen Bewerben zugelassenen, missachten.
(h) Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine anderen Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls hat der Veranstalter und das von ihm befugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen aus der Veranstaltung auszuschließen und ggf. zu disqualifizieren. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin die (weitere) Teilnahme an einem Bewerb des SF-KL zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin gefährden würde.

4 – Haftungsausschluss

(a) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.
(b) Bei “Höherer Gewalt” (z.B. übermäßige Hitze, Sturm, Gewitter), aus Sicherheitsgründen (z.B. Pandemie, Terror, Sturm, Gewitter) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung seitens des Veranstalters, den TeilnehmerInnen Schadenersatz zu leisten.
(c) Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind selbst dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an einem der Bewerbe des SF-K Laufes ihren Gesundheitszustand von einem Arzt / einer Ärztin überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der TeilnehmerInnen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Personen, die über keine gültige Anmeldung für den Bewerb verfügen, an dem sie teilnehmen, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

5 – Datenerhebung und -verwertung

(a) Mit der Anmeldung zum SF-K Laufes stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass seine / ihre bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden, um die Veranstaltung durchführen und ordnungsgemäß abwickeln zu können. Das beinhaltet gegebenenfalls auch die Weitergabe der Daten an medizinische Dienste, welche die Veranstaltung betreuen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stimmt weiters zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an den Verein Freunde des Sportes weitergegeben werden dürfen, um die Zeitnehmung sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnislisten zu ermöglichen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin haben bei der Online-Anmeldung die Möglichkeit, der Zusendung von Informationsmaterial (insbesondere Newsletter) der UNION SPORTFREUNDE KINDER. Dies ist jedoch kein Pflichtbestandteil der Anmeldung.
(b) Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews von und mit der Teilnehmerin / dem Teilnehmer dürfen von dem Veranstalter und seiner Kooperationspartner und Kooperationspartnerinnen sowie Kooperationspartnerfirmen verbreitet und veröffentlicht werden, ohne dass von Seiten des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin ein Anspruch auf Vergütung entsteht.
(c) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des SF-K Laufes stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten in StarterInnen- und Ergebnislisten veröffentlicht werden dürfen. Dies beinhaltet auch die mediale Verbreitung in Online-, Print-, Hörfunk- und Rundfunkmedien.
(d) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des SF-K Laufes stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekannt gegebene E-Mail-Adresse vom Veranstalter verwendet werden darf, um Informationen betreffend die Veranstaltung zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben.